Für die Teilnahme an Gruppenangeboten bzw. Einzelsitzungen gilt als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr:

  • ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2 (PCR-Test), dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf,
  • ein Nachweis über eine vollständige Immunisierung mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 bzw. eine überstandene Infektion, die nicht länger als 6 Monate zurückliegt .